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   RG, 28.06.1943 - III 5/43   

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https://dejure.org/1943,351
RG, 28.06.1943 - III 5/43 (https://dejure.org/1943,351)
RG, Entscheidung vom 28.06.1943 - III 5/43 (https://dejure.org/1943,351)
RG, Entscheidung vom 28. Juni 1943 - III 5/43 (https://dejure.org/1943,351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Dienstherr mit einer Forderung an den Beamten auch gegen die erst künftig fällig werdenden Teile seines Gehalts oder Ruhegehalts aufrechnen? 2. Hängt nach dem Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes die Einwirkung einer vorher erklärten Aufrechnung (mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 171, 215
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Denn die Aufrechnung ist auch ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (RGZ 80, 30, 34 m.w.N.; 80, 393, 394; 171, 215, 223 f.; BGH Urteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70 -, WM 1971, 859 unter I; BGB-RGRK/Weber, 12. Aufl. Rn. 1 vor § 387; Bötticher in Festschrift für Schima S. 95, 96 f.).
  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Zu Unrecht beruft sich die Revisionserwiderung demgegenüber auf eine spätere Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1943 (RGZ 171, 215, 219 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - L 32 AS 579/13

    Verrechnung von Leistungen der Grundsicherung mit einem Erstattungs- bzw.

    Eine Aufrechnung mit einer künftigen Forderung ist daher unwirksam (Schlüter in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 387 Rdnrn. 36, 37; Gursky in Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2011, § 387 Rdnr. 136; Grüneberg in Palandt, 72. Auflage 2013, § 387 Rdnr. 11; so schon Reichsgericht, Urteil vom 28. Juni 1943 - III 5/43, abgedruckt in RGZ 171, 215, 220/221; insbesondere auch zur Frage der Aufrechnung von erst fällig werdenden Einzelansprüchen im Rahmen eines bereits begründeten Dauerschuldverhältnisses).
  • VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09

    Pflicht zur Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge - Anrechnung einer

    Das LBV konnte auch gegen künftig fällig werdende Versorgungsbezüge der Klägerin aufrechnen (RG, Urt. v. 28.06.1943, RGZ 171, 215; von Feldmann, JuS 1983, 357, 360; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. [2001], RdNr. 751; Erman, BGB, 12. Aufl. [2008], § 387 RdNr. 21 b).
  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 14 B 11.1592

    Beamtenrecht

    Denn bei den künftigen Besoldungsbeträgen eines Beamten handelt es sich nach höchstrichterlicher Auffassung nicht um künftige Forderungen, sondern um Teile eines schon entstandenen Anspruchs, da gemäß § 3 Abs. 1 BBesG mit der Begründung des Beamtenverhältnisses ein einheitliches Recht auf alle, auch die künftig fällig werdenden gesetzlichen Gebührnisse hervorgerufen wird (RG, U.v. 28.6.1943 - III 5/43 - RGZ 171, 215/220 zur Rechtslage vor Erlass des BBesG).
  • BAG, 10.08.1982 - 3 AZR 334/79

    Betriebliche Versorgungsordnung - Gesamtversorgung - Regelungsgesetz -

    Sie sind vielmehr wie die Dienstbezüge eine Alimentationsleistung, die der Dienstherr aufgrund der ihm gegenüber dem Beamten und dessen unterhaltsberechtigten Angehörigen obliegenden Alimentationspflicht zu erbringen hat (BVerfGE 21, 329, 345; 44, 249; RGZ 45, 242, 244 f ; 171, 215, 221; BAG Urteil vom 27. April 1978 - 3 AZR 780/76 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrAVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1990 - 2 A 99/89

    Dienstherr; Versorgungsbezüge; Pfändbarer Teil; Nicht fällige Ansprüche;

    Daß der Ruhegehaltempfänger sich indessen eine gewisse Vorausleistung gefallen lassen muß, findet seinen Ausdruck in der Zulässigkeit von Vorschüssen, Abtretungen und Pfändungen im Rahmen der beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften (vgl. RGZ 171, 215, 222; BGH, aaO sowie zu den Grenzen der Abtretbarkeit von Versorgungsbezügen über die Pfändungsgrenzen hinaus: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 24.88 -).
  • BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70

    Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Viehbetreibers -

    Die Aufrechnung stellt sich zwar als ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, aber immerhin außergerichtlicher Zugriff auf die Forderung des Gläubigers dar, sozusagen als eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe, also eine dem Gläubiger aufgezwungene Befriedigung (vgl. RGZ 171, 215; 80, 394).
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